Stiftungs-Applikation

Ablauf der Stiftungsapplikation

Kurzfassung

1. Alle Gesuchsteller (Institutionen) erhalten einen Brief mit ihren Zugangsdaten zum Gesuchsteller-Bereich der Stiftungs-Applikation. Über ein Formular können sie ihre Gesuche erfassen. Nach dem Absenden des Gesuchsantrags erhält der Gesuchsteller per Email eine Kopie des Gesuches als PDF und das zuständige Ratsmitglied wird per Email informiert, dass in seinem Gebiet ein Gesuch erfasst wurde.

2. Das Ratsmitglied kann über eine sichere Verbindung im Internet die eingereichten Gesuche einsehen und sie bis zu einem gewissen Betrag sofort bewilligen oder ablehnen.

3. An der Sitzung werden die zu besprechenden Gesuche direkt aus der Applikation mit einem Beamer projiziert und direkt an der Sitzung in der Applikation auf bewilligt oder abgelehnt gesetzt. 4. Die Administration erstellt mit einem Knopfdruck alle Briefe mit dem Entscheid an die Gesuchsteller, ein *DTA-File mit allen Zahlungen für die Buchaltung. *Ein Datei-Format der Schweizer Banken für Zahlungen über elektronische Kanäle.


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Fallstudie (PDF)